„… ist unfruchtbar zu machen“ Vortrag 20. Februar 2026

Vortrag zu Zwangssterilisationen in der NS-Zeit in Borgholzhausen

„… ist unfruchtbar zu machen“ – so lautete wörtlich der Beschluss des sogenannten Bielefelder Erbgesundheitsgerichts in mehr als 25 Fällen bei Betroffenen aus dem früheren Amt Borgholzhausen. Somit wurden während der NS-Zeit nach aktuellen Forschungen ungefähr 25 Menschen zwangsweise sterilisiert. Grundlage war das „Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses“ aus dem Jahr 1933, das die Sterilisation von Menschen mit erhöhtem Betreuungsbedarf oder einer kognitiven Beeinträchtigung vorsah. Auch Personen, die an Epilepsie erkrankt, die blind oder taub waren, fielen unter diese Bestimmungen. Zudem definierte das Gesetz „angeborenen Schwachsinn“ als eine „Erbkrankheit“. Wer beispielsweise Schwierigkeiten in der Schule hatte oder nicht den gesellschaftlichen beziehungsweise sozialen Normen entsprach, lief Gefahr, als „schwachsinnig“ bezeichnet zu werden.

Eigens im gesamten Reichsgebiet ins Leben gerufenen „Erbgesundheitsgerichten“ kam die Aufgabe zu, über Sterilisationen zu beschließen. Die örtlichen Gesundheitsämter der Kreise sollten in diesem Zusammenhang etwaige Betroffene anzeigen. Doch auch Gemeindeschwestern, Ortsbürgermeister, Hausärzte, Lehrer und Parteigenossen der NSDAP wirkten mit, indem sie Menschen mit einer Behinderung oder Beeinträchtigung aus ihrer Umgebung den Behörden meldeten und auf diese Weise amtliche Ermittlungen anstießen. Intimste Details mussten die Betroffenen und ihre Angehörigen dabei preisgeben. Nicht selten schämten sich die Opfer dieser sogenannten erbbiologischen Nachforschungen, befürchteten Stigmatisierungen, soziale und gesellschaftliche Ausgrenzungen. Die Scham wirkte über Jahrzehnte fort, kaum jemand sprach über oder mit diesen Menschen und ihr Schicksal. Sie gerieten in Vergessenheit.

Insgesamt haben sich für das Amt Borgholzhausen 34 Verfahrensakten des Erbgesundheitsgerichts Bielefeld erhalten. Sie bilden die Ausgangslage der Untersuchungen des Historikers und früheren Borgholzhausener Stadtarchivars Sebastian Schröder, der derzeit im Landesarchiv Nordrhein-Westfalen als Archivreferendar tätig ist. In Borgholzhausen hat er gemeinsam mit den ehrenamtlich Aktiven der „Stolpersteingruppe“ Zwangssterilisationen während des Nationalsozialismus erforscht. In seinem Vortrag „‘… ist unfruchtbar zu machen.‘ Zwangssterilisationen im Nationalsozialismus im Amt Borgholzhausen“ bietet er Einblick in seine Forschungen, stellt erste Ergebnisse vor und ordnet diese in den historischen Kontext ein. Dabei blickt er vor allem auf die lokalen Umstände und Bedingungsfaktoren, die zu Verfahren vor dem Erbgesundheitsgericht führten. In diesem Zusammenhang betont der Historiker, dass sich von Ort zu Ort teils erhebliche Unterschiede ausmachen lassen. Wie diese Unterschiede zu erklären sind, wird Schröder ebenfalls erläutern. Selbstverständlich nimmt er exemplarische Einzelschicksale in den Blick. Unterstützung erfährt er diesbezüglich von Arnold Weßling, der gemeinsam mit dem Heimatverein Borgholzhausen e. V. um Eva-Maria Eggert diese Vortragsveranstaltung initiiert und vorbereitet hat.

Zwangssterilisationen während der NS-Zeit sind in der Öffentlichkeit noch weitgehend unbekannt und im Lokalen noch kaum erforscht. Allen Beteiligten ist es deswegen ein großes Anliegen, für dieses Thema zu sensibilisieren. Und letztlich geht es ihnen auch darum, einen aktiven Beitrag gegen staatlichen Terror und ein deutliches Zeichen für demokratische Werte zu setzen.

Der Vortrag „… ist unfruchtbar zu machen – Zwangssterilisationen im Nationalsozialismus im Amt Borgholzhausen“ von Sebastian Schröder findet statt 20. Februar 2026 im Kultur- und Heimathaus Borgholzhausen und beginnt um 16.00 Uhr. Die Moderation übernimmt Arnold Weßling.